Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Paß-Umschreibungsanträge (Vereinswechsel) für den Winterspielbetrieb bis spätestens 30. September 2023 mit allen Unterlagen (roter Spielerpaßantrag, Spielerpaß mit Freigabe) bei der DESV-Geschäftsstelle einzureichen sind.
Das gleiche gilt für die Beantragung der “Greencard” (Aufteilung des Spielrechts).
Spielerpass-Anträge sind nur bei den zuständigen
Geschäftsstellen der Landes-Eissport-Verbänden erhältlich.
(z.B. BEV 089-1 57 99 20 oder per Mail an info@bev-eissport.de)
Wir weisen darauf hin, dass nur Original-Anträge durch die DESV-Passstelle bearbeitet werden.
Fotokopien oder eingescannte Dokumente können nicht bearbeitet werden und werden kommentarlos zurückgeschickt.
Die Spielberechtigung wird an dem Tag der Passumschreibung durch die DESV-Passstelle gültig, aber keinesfalls vor dem 1. September 2023.
Für Umschreibungsanträge, die nach dem 30. September 2023 eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. März 2024 gültig werden.
Deutscher Eisstock-Verband e.V.
Postfach 1255
82452 Garmisch-Partenkirchen
Telefon (0 88 21) 9 51 00
info@eisstock-verband.de