Vereinswechselanträge für den Winterspielbetrieb 2022/2023Vereinswechselanträge für den Winterspielbetrieb 2022/2023
Diese müssen spätestens am 30. September eines Kalenderjahres mit allen Unterlagen bei dem DESV eingegangen sein. Die Spielberechtigung wird keinesfalls vor dem 1. September gültig. Für Vereinswechselanträge, die nach dem 30 . September bei dem DESV eingehen, kann die Spielberechtigung nicht vor dem 1. April des darauffolgenden Jahres gültig werden.